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Anwalt der Anwälte in Darmstadt und Südhessen – Profil

Der Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. ist der Berufsverband der im Landgerichtsbezirk Darmstadt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Er vertritt ihre Interessen als freier und unabhängiger Berufsstand gegenüber Gerichten, Behörden und in der Öffentlichkeit.

Seinen Mitgliedern bietet der Verein Fortbildung und Veranstaltungen zum Meinungsaustausch. Der Verein nimmt die Verantwortung der Anwältinnen und Anwälte als Teil der Gesellschaft wahr und setzt sich für soziale Belange ein, etwa durch die ehrenamtliche Unterstützung Rechtsuchender in einer eigenen Beratungsstelle oder den jederzeit erreichbaren Strafverteidigernotdienst. Über seinen Bundes- und Landesverband ist der Anwaltverein kritischer und gefragter Begleiter von Gesetzgebungsverfahren und tritt entschlossen für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie eine unabhängige Justiz ein. Stellvertretend für die gesamte Anwaltschaft und zum Schutz der Rechtsuchenden verfolgt der Verein Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und kümmert sich um die Einhaltung der Standesregeln.

Als Starkenburger Anwaltsverein wie die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 gegründet, heißt der Verein seit dem Jahr 2006 Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. Er ist seinerseits Mitglied des Deutschen Anwaltverein e.V. und des Landesverbandes Hessen im Deutschen Anwaltverein e.V. Wer Mitglied im Deutschen Anwaltverein sein möchte, muss Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins werden – bei uns in Südhessen beim Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V.

Die derzeit rund 650 Mitglieder des Anwaltvereins Darmstadt und Südhessen e.V. haben ihre Kanzleien in den Bezirken der Amtsgerichte Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Rüsselsheim und Seligenstadt.

Vorstand

Hannah-Silvia Heise
Vorsitzende
Christmann & Heise
Haardtring 369
64295 Darmstadt
 06151 / 39 21 2000
Dr. Michael Kleuser
Schatzmeister
Kanzlei Bernhard & Dr. Kleuser
Flughafenstraße 30
64546 Mörfelden-Walldorf
 06105 / 40 87 0
Stefanie Eisele
Beisitzerin
Moog Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kasinostraße 2
64293 Darmstadt
 06151 / 501150
Brigitte Gugerel
Beisitzerin
Kanzlei Gugerel
Schulstraße 9
64283 Darmstadt
 06151 / 29 44 44
Beate Ritter
Geschäftsstelle
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
 06151 / 4923926

Satzung des Anwaltvereins Darmstadt und Südhessen e.V.

in der Fassung gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2024

1Der Verein führt den Namen „Anwaltverein Darmstadt und Südhessen”. 2Er hat seinen Sitz in Darmstadt und wird in das Vereinsregister eingetragen. 3Sein Zweck ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltsnotariats im Landgerichtsbezirk Darmstadt. 4Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. 5Er ist berechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks die Rechte seiner Mitglieder im eigenen Namen geltend zu machen.

1Alle im Landgerichtsbezirk Darmstadt zugelassenen Anwälte sowie im Landgerichtsbezirk Darmstadt wohnenden Anwälte können Mitglieder des Vereins werden. 2Dies gilt auch für Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für diejenigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die sich auf Grund § 206 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelassen haben. 3Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft. 4Bei Ablehnung des Antrages kann der/die Antragsteller/in die Mitgliederversammlung anrufen, die abschließend entscheidet. 5Eine außerordentliche Mitgliedschaft oder Ehrenmitgliedschaft kann durch den Vorstand aus besonderem Anlass beschlossen werden; außerordentliche Mitglieder können insbesondere Mitglieder sein, die ihre Zulassung aus Alters- oder Krankheitsgründen verlieren. 6Die Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung der Zulassung oder durch Kündigung seitens des Mitglieds in Schriftform mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Kalenderjahres.

1Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, welcher nur aus wichtigem Grund möglich ist. 2Ausschlussgrund ist ein gröbliches Zuwiderhandeln des Mitglieds gegen die Vereinszwecke. 3Kommt ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag in Rückstand, kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen. 4Der Ausschluss ist dem Mitglied zuvor schriftlich mit einer 14tägigen Rechtfertigungsfrist anzudrohen. 5Das Mitglied hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Vorstandes innerhalb einer Frist von einem Monat seit Absendung des Anhörungsschreibens die Mitgliederversammlung anzurufen. 6Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung gilt das Mitglied als ausgeschlossen. 7Gibt ein Mitglied seine Zulassung aus Alters- und Gesundheitsgründen zurück, kann es auf Antrag außerordentliches Mitglied bleiben.

Der Anwaltverein Darmstadt und Südhessen gehört dem DAV Landesverband Hessen und dem DAV als ordentliches Mitglied an und unterstützt diese Verbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

1Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, nämlich dem/der Vorsitzenden, 2 Beisitzern/Beisitzerinnen sowie dem/der Schatzmeister/in. 2Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. 3Je zwei Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Zusammen gewählt werden der Vorsitzende und ein Beisitzer sowie der Schatzmeister und ein Beisitzer. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind, es sei denn, die Mitgliedschaft erlischt gemäß § 2 dieser Satzung. 4Eine Wiederwahl ist zulässig. 5Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. 6Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig und verantwortlich, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung obliegen. 7Der Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins und seine Finanzen.

1Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten 6 Monate des Jahres statt. 2Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es der Vorstand im Interesse des Vereins für erforderlich hält oder dies mindestens 10 Mitglieder oder 5 % der Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragen. 3Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand in Textform und unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von 3 Wochen einberufen. 4Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

a. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes

b. Die Bestellung von 2 Kassenprüfern und ihrer Vertreter

c. Die Genehmigung des Jahresabschlusses

d. Die Entlastung des Vorstandes

e. Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen

f. Die Änderung der Satzung

g. Die Auflösung des Vereins

5Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor Beginn beim Vorstand schriftlich eingehen, Anträge auf Satzungsänderungen spätestens 10 Tage zuvor. 6Die Mitgliederversammlung leitet der/die Vorsitzende. 7Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgebenden Stimmen. 8Eine Satzungsänderung erfordert eine 2/3 Mehrheit. 9Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. 10Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Geschäftsordnungsbeschluss über den Abstimmungsmodus. 11Abstimmungen finden per Akklamation oder geheim statt. 12Die gefassten Beschlüsse sind schriftlich in einem Protokoll aufzunehmen und von 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

1Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge, über deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. 2Solange die Mitgliederversammlung keine Bestimmung trifft, sind die Beiträge in der für das abgelaufene Geschäftsjahr bestimmten Höhe zu bezahlen. 3Es besteht die Verpflichtung zur Leistung eines Jahresbeitrages, der mit dem 1. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig wird. 4Endet die Mitgliedschaft aus einem der in § 2 genannten Gründe im laufenden Kalenderjahr vor dem 30.06., erfolgt eine anteilige Rückzahlung des hälftigen Jahresbeitrages. 5Jedes Mitglied ist im Kalenderjahr seiner erstmaligen Zulassung zur Anwaltschaft und im darauffolgenden Jahr beitragsfrei. 6Nimmt ein Mitglied Elternzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch, so ermäßigt sich der Beitrag auf Antrag des Mitglieds je vollem Monat der Elternzeit um 1/12 des Jahresbeitrags; der Antrag ist für jedes Jahr, in dem die Befreiung begehrt wird, gesondert schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten, mit Nachweisen zu versehen und muss jeweils für das laufende Beitragsjahr bis spätestens zum 31.12. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist). 7Satz 6 gilt entsprechend für Zeiten des Elterngeldbezugs gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 8Die Befreiung nach den Sätzen 6 und 7 kann nicht kumuliert für die gleichen Zeiträume verlangt werden. 9Von außerordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle. 2Der Vorstand entscheidet über die Organisation, räumliche und personelle Ausstattung sowie weitere organisatorische Fragen.

1Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 2Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgebenden Stimmen. 3Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Diese Satzung tritt am 11.06.2024 in Kraft.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. finden Sie im:

Landgericht Darmstadt
Justizgebäude D
Mathildenplatz 15
1. Stock (Raum 1.102)

In unserer Geschäftsstelle ist Frau Beate Ritter zu folgenden Zeiten für Sie da:

  • montags und mittwochs bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
  • dienstags von 13.00 bis 16.00 Uhr

In diesen Zeiten ist sie telefonisch unter +49 (6151) 49 23 92 - 6 zu erreichen.

Hinweis für Rechtsuchende:

Der Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. und die Geschäftsstelle leisten keine Rechtsberatung.

Bitte wenden Sie sich mit Hilfe der Anwaltssuche an unsere Mitglieder oder – in persönlichen oder wirtschaft­lichen Notfällen – an die vom Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. eingerichtete Beratungsstelle „Hilfe zum Recht“.

 

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