Wie viel kostet ein Anwalt?

Wertabhängige Gebühren ...

Für viele Tätigkeiten eines Rechtsanwalts gibt es gesetzliche Vergütungsvorschriften, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Das ist der in Geld bemessene Gegenwert dessen, um was gestritten wird. Dabei sieht das Gesetz vor: Geringer Wert, geringe Kosten - höherer Wert, höhere Kosten. So soll erreicht werden, dass auch wirtschaftlich weniger bedeutende Auseinandersetzungen mit angemessenem Aufwand ausgetragen werden können.

... oder Stundensätze

In vielen Rechtsgebieten lässt sich der wirtschaftliche Wert schwer bestimmen oder wird von den Gerichten als verhältnismäßig gering angesehen. Anwälte werden dann zumeist eine Vergütungsvereinbarung auf Stundensatzbasis oder die Vereinbarung eines angemessenen Streitwertes vorschlagen, damit sie ihre Expertise zu angemessenen Bedingungen einsetzen können. Welcher Stundensatz angemessen ist, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Einflussfaktoren sind oft die Schwierigkeit der Sache, das Haftungsrisiko des Anwalts, die Spezialisierung, die Erfahrung und auch der berufliche Erfolg des Anwalts. Die Spannbreite kann ohne Weiteres von 120 bis 500 € reichen. Der Preis sagt aber nicht automatisch etwas über die Qualität der Beratung aus.

Außergerichtliche Auseinandersetzungen sind anders als Prozesse

Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das gesetzliche Regelhonorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, Bedeutung der Sache und auch nach der finanziellen Situation des Mandanten. Auch hier werden oft Stundensätze vereinbart. Die Kriterien für die Bemessung der außergerichtlichen Regelgebühren sind auch in Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen anzuwenden. Dort gibt es einen festen Gebührenrahmen für alle Tätigkeiten. Die Kriterien entscheiden darüber, welcher Betrag innerhalb dieses Rahmens dem Anwalt zusteht. Für Gerichtsverfahren sind gesetzlich Mindestgebühren vorgeschrieben, die Ihr Anwalt nicht unterschreiten darf.

Manchmal zahlt der Staat, oft die Versicherung

Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist keine Gedanken zu machen. Ihr Anwalt klärt für Sie, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt. Oft ist der Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung sehr aufwendig. Dafür darf der Anwalt eine gesonderte Vergütung abrechnen. In bestimmten Rechtsgebieten, etwa dem Sozial- und dem Verwaltungsrecht, besteht der Versicherungsschutz oft nur eingeschränkt oder ist sogar vertraglich ausgeschlossen. Fällt Ihr Problem in so ein Gebiet oder möchten Sie einen Spezialisten beauftragen, der auf Stundensatzbasis abrechnet, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nur teilweise tragen. Das gilt auch, wenn der Gegner vom Gericht verurteilt wird, die Kosten zu übernehmen.

Kostenerstattung durch den Gegner

Oft müssen Sie ihrem Anwalt am Ende gar nichts zahlen bzw. Sie bekommen Ihr Geld zurück – vom Gegner! Gewinnen Sie Ihren Prozess, muss der Gegner Ihnen die gesetzlichen (Mindest-) Gebühren erstatten. Genauso ist es, wenn nach einem Autounfall die Versicherung des Schädigers den Schaden anerkennt. Dann muss sie neben den Reparaturkosten für Ihr Auto auch die Anwaltskosten ersetzen. Zum Ersatz der Anwaltskosten ist aber z.B. auch verpflichtet, wer eine korrekt abgerechnete Leistung, z.B. für den Handwerker, trotz Mahnung nicht bezahlt und deshalb der Anwalt tätig werden muss.

Wie hoch sind die Kosten für meinen Fall?

Wenn Sie schon wissen, um welchen Wert bzw. Geldbetrag Sie streiten, können Sie hier berechnen, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten etwa sein werden. Wird nicht nach Pauschalen oder Stundensätzen abgerechnet, hängt das insbesondere auch davon ab, ob ein Gerichtstermin stattfinden muss oder Besprechungen zu führen sind und ob ein Vergleich geschlossen wird. Auch die Kosten eines möglicherweise einzuholenden Sachverständigengutachtens lassen sich im Vorhinein schwer beziffern. Gelingt es dem Anwalt, in Ihrem Auftrag einen Kompromiss zu finden, ist das oft mit aufwendigen Verhandlungen verbunden und er erhält dafür eine zusätzliche Gebühr.

Nach den Kosten fragen!

Ihr Anwalt rechnet seine jeweilige Leistung also differenziert ab, niemand wird über den Tisch gezogen. Er weiß genau: Nur wenn Sie mit seiner Leistung zufrieden sind und auch seine Rechnung akzeptieren, werden Sie seinen Rat wieder in Anspruch nehmen. Und zufriedene Mandanten sind die beste Werbung für den Anwalt. Fragen Sie ihn am besten schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für ihn die normalste Sache der Welt.